Vortrag: Menschenhandel

Der CCC Vortrag am 11. April 2019 fand zum Thema ,,Menschenhandel und Schlepperei im 21.Jahrhundert‘‘ statt. Zu Besuch hatten wir Herrn Brigadier Gerald Tatzgern, ein Kriminalpolizist, der sich seit 18 Jahren mit diesem Thema befasst.

 

Nachdem uns Herr Brigadier Tatzgern kurz über seinen beruflichen Werdegang erzählt hatte, erläuterte er, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene vom Menschenhandel betroffen sind. Spricht man „Kindern“, meint man Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

 

Grundsätzlich stehen in Zusammenhang mit Menschenhandel: 

  • Schlepperkriminalität: (illegaler Grenzübertritt bzw. Transport)
  • Menschenhandel: (Ausbeuten von Menschen)
  • Prostitutionshandel: (Verschleppung und Ausbeuten von Menschen für sexuelle Zwecke)
  • Organhandel: (Ausbeuten von Menschen für den Verkauf von Organen z.B.: Niere, Herz)
  • Visa – Erschleichung: (um leichter von einem Land zum anderen Land reisen zu können)
  • Kinderhandel: (Ausbeutung von Kindern)
  • Scheinehe: (Ehe für persönliche Zwecke z.B.: EU – Pass)
  • Scheinadoption: (für einen legalen Aufenthalt durch Adoption)

 

Herr Brigadier Tatzgern besprach mit uns die Unterschiede zwischen Menschenhandel und Schlepperei.

Menschenhandel

Schlepperei

Illegaler Grenzübertritt ist nicht erforderlich

Illegaler Grenzübertritt

Ziel ist der Gewinn durch Ausbeutung

Fokus liegt auf Transport

Personen werden ausgebeutet

Bezahlung für Transport in einen anderen Staat

Elemente von Gewalt, Drohung, Zwang oder Betrug

Konsens (Einverständnis) der geschleppten Person

Ausgebeutete Person ist immer ein Opfer

Obwohl Geschleppte sich freiwillig entscheiden, zählen sie nicht zu den Opfern

Der Menschenhändler kennt seine Opfer sehr genau – sie haben eine persönliche Beziehung zueinander.

Der Schlepper muss seine Geschleppten nicht kennen.

 

Was ist Menschenhandel?

Spricht man von Menschenhandel muss sowohl eine Handlung gesetzt werden, Mittel der Gewalt ausgeübt werden und meist wird ein bestimmter Zweck erfüllt. Die Handlungen, die gesetzt werden, sind das Anwerben, Aufnehmen, Unterbringen, Befördern, Weitergeben und Anbieten von Menschen. Als Mittel werden Gewalt, Drohung, Täuschung, Zwang und die Ausnutzung von Geisteskrankheit angwandt. Zu guter Letzt kann der Menschenhandel folgenden Zwecken dienen: sexueller Ausbeutung, Organentnahme (z.B. Herz, Niere, …), Bettelei oder Begehen einer Straftat.

Im Anschluss an den Vortrag gab es eine spannende Fragerunde, in der alle unsere Fragen beantwortet wurden. Wir bedanken bei Herrn Brigadier Tatzgern für seinen Besuch und für seine informative Präsentation.

 

Für die 7D: Elif und Ayse