Haushaltsökonomie

In diesem Wahlpflichtfach wird den SchülerInnen die Möglichkeit geboten, einfache Gerichte nach Grundrezepten (inkl. Germ‑, Strudel‑, Biskuit‑, Mürb‑, Brand‑, Nockerl‑, Plunder‑, Blätter‑, Backteig, Aufläufe, Puddings) zuzubereiten, wobei sie die Erkenntnisse der Ernährungslehre (Haushaltsökonomie und Ernährung, 6.Kl) (SCHONENDE NAHRUNGSZUBEREITUNG, VITAMIN‑ UND MINERALSTOFFERHALTUNG) in der Praxis anwenden sollen.

Auch die Dekoration von Speisen (Torten, Weihnachtsbäckerei, Lebkuchenhäuser, Buffetgestaltung) das TISCHDECKEN, DAS ANRICHTEN und Servieren von Speisen sind Bestandteil der praktischen Arbeit.

Weiters wird eine sinnvolle Vorratshaltung erarbeitet und die Konservierung von Speisen durchgeführt.

DIE ZUSAMMENSTELLUNG VON MENÜS nach ernährungswissenschaftlichen und kostenbewussten Kriterien für unterschiedliche ANLÄSSE und Personen (Kinder, ältere Menschen, nach verschiedenen DIÄTEN lebende Menschen) wird besprochen, wobei auch hier auf Kenntnisse aus HÖK (6.KI) zurückgegriffen wird und diese praktisch angewendet werden können. Hiefür werden NÄHRWERT­ UND KOSTENBERECHNUNGEN durchgeführt.

Hygienische und ergonomische Erkenntnisse werden vermittelt und vertieft, welche im praktischen Unterricht notwendig sind.

Auch das ERKENNEN VON GEFAHRENQUELLEN im Küchenbereich, ihre Vermeidung (Unfallverhütung) und der sinnvolle Einsatz von Küchengeräten sind wesentliche Ergänzungen zum praktischen Arbeiten. Um die Praxis rationell gestalten zu können, werden ARBEITS‑UND ZEITANALYSEN erstellt.

Das Kostenbewusstsein und ein KRITISCHES KONSUMVERHALTEN der SchülerInnen wird durch die Vermittlung von Kenntnissen des KONSUMENTENRECHTS und die Durchführung von Verbrauchs‑ und Marktanalysen (saisonales Angebot, PREISVERGLEICH, richtiger Einkauf) geschult.

Da das Wahlpflichtfach im Ausmaß von 2 Wochenstunden angeboten wird, muss eine vierzehntägige Blockung zu vier Unterrichtsstunden erfolgen, weil die Besprechung der Rezepte, die Zubereitung der Speisen, das Essen und das Aufräumen in einer Lehreinheit von zwei Stunden nicht zu bewältigen wäre.

Die Blockung ermöglicht aber auch die intensive Beschäftigung und Erarbeitung theoretischer Lehrinhalte (Konsumentenrecht, Menüzusammenstellungen, Unfallverhütung etc.)

Außerdem ist es wesentlich leichter, Lehrausgänge (z.B. lebensmittelverarbeitende Betriebe und Produktionsstätten, Konsumentenberatungsstelle) zu unternehmen bzw. Referenten (z.B. Fachleute des Hygieneinstituts, der Gastronomie) einzuladen.