Architektur und Design

Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung
Schwerpunkt Architektur und Design
Der Lehrplan zum Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung mit Schwerpunkt Architektur und Design
entspricht dem vom BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung veröffentlichten Lehrplan für das
Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung.
(zuletzt geöffnet am 14.6.2018
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568&FassungVom=201
7-09-01)
1. Allgemeines
2-jährig
pro Schuljahr 2 Stunden (je 1 Semester Architektur, 1 Semester Design)
Praxis (Werkstatt) und Theorie
2. Themenbereiche – Beispiele
Pro Semester werden ca 2 Themen (siehe Beispiele) theoretisch und praktisch erarbeitet
Architektur: Themenbeispiele
• Architekturgeschichte Beispiele
• Megacities – Prognosen, Leben in Großstädten, weltweite Verteilung von Megastädten
• Rückbau in Architektur – Landflucht, Prognosen, Problembereiche
• Ökologisches Bauen – Passiv- und Niedrigenergiehäuser, Dämmung, Energiekosten
• Raumordnung – Strategien und Ziele, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung
• Großprojekte, Stararchitekten – Inszenierung, Globalisierung
• Verkehr – Zersiedelung, Einfamilienhaus – verdichteter Wohnbau
• Infrastrukturen – Stadt/Land, von Müll bis Büchereien, öffentlicher Verkehr
• Lebensqualität – Rankings, Parameter (Sicherheit bis Freizeit)
• Licht – Inszenierung von Architektur, Sicherheit, Energiekosten
• Wohnraum – Lebensqualität, Baustoffe, Platzbedarf, Konzepte
• Urban Mining – gebundene Baustoffe, Baustoffrecycling, Konzepte
• Utopische Konzepte – Zukunftsvisionen, Ungebautes, Plan und Wirklichkeit
Design: Themenbeispiele
• Designprozess
• Beispiele Designgeschichte
• Soziales Design – Ergonomie, Lebensqualität für alle, Barrierefreiheit, Medizin
• Ökoeffektivität – Konzept Cradle to Cradle, Kreislaufwirtschaft, Beispiele, Visionen
• Recycling, Upcycling, Downcycling – Konzepte, Beispiele
• Produktanalyse – soziale, ästhetische und praktische Funktionen
• Materialforschung – Materialeigenschaften, Entwicklung neuer Werkstoffe
• Wahrnehmung von Objekten – Styling, Marketing, Marken, Werbung
BILDNERISCHE ERZIEHUNG semestrierter Lehrplan
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Wie der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt auch das Wahlpflichtfach
Bildnerische Erziehung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und
haptischen Lebenswelt.
Die möglichen Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle
Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und
Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und
Phänomene.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine
Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
– Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen
Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.
– Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe
Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das
Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer
Arbeit und Reflexion wirksam wird.
– Die Inhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in großem Maße von
den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der
Auswahl haben die Lehrenden Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der
Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung setzen sich die drei relevanten
Kompetenzbereiche aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation
zusammen.
(zuletzt geöffnet am 14.6.2018
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568&FassungVom=201
7-09-01)