Die 4D besucht das Haus der Europäischen Union
Am 10.01.2018 besuchten wir das Haus der Europäischen Union in der Wipplingerstraße. Gleich zu Beginn führte uns Herr Kühr in den großen Veranstaltungssaal des Hauses wo wir eine kurze Einführung über das Haus bekamen. Danach wurden wir in den zweiten Stock gebracht, in dem ein Foto des Plenarsaals des Europäischen Parlaments in Straßburg hing. Dort stellte uns Herr Kühr die drei wichtigsten Institutionen oder Organe der EU vor, die eine Art Dreieck bilden: die Europäische Kommission, das EU Parlament und den Ministerrat. Er stellte uns ihre Aufgaben vor und wie sie zusammenarbeiten, bis endlich ein Gesetz beschlossen werden kann.
In einem Sitzungssaal beschäftigten wir uns mit der Frage, was uns die EU eigentlich bringt. Anhand des Beispiels „Reisen“ besprachen wir die Vorteile:
Durch den „freien Dienstleistungsverkehr“ können wir im Internet in jedem EU-Land unseren Urlaub buchen. Durch den „freien Personenverkehr“ können wir ohne Grenzkontrollen von dem einem in das andere EU Land reisen. Einen Ausweis sollten wir aber trotzdem immer dabeihaben, um uns ausweisen zu können. Falls uns ein Unfall passieren würde, könnten wir durch den Euro-Notruf 112 Hilfe holen. Wählt man diese Nummer, gelangt man immer an eine Person, die Englisch spricht. Sollten wir ins Spital müssen, hilft uns unsere E-Card, die auf der Rückseite die europäische Versicherungskarte aufweist. Wollen wir nun unsere Lieben zu Hause anrufen, so können wir das über Roaming mittlerweile ohne zusätzliche Gebühren tun. 19 EU-Staaten haben eine gemeinsame Währung, den Euro. Wir ersparen uns in diesen Staaten also den Geldwechsel und die dafür anfallenden Gebühren. Durch den „freien Kapitalverkehr“ können wir ohne zusätzliche Kosten mit der Bankomatkarte Geld abheben und bezahlen. Für die Mitnahme von Bargeld gibt es aber sehr strenge Regeln, die man auf der Homepage der Europäischen Union nachlesen kann: https://europa.eu. Durch das Gleichbehandlungsgesetz dürfen EU-Bürger auch nicht diskriminiert werden; so dürfen „Einheimische“ bei den Eintrittspreisen bei öffentlichen Einrichtungen nicht bevorzugt werden. Durch den „freien Warenverkehr“ können wir einlaufen so viel wir wollen ohne das beim Zoll deklarieren zu müssen. Sollte unser Flieger überbucht sein, helfen die EU-Passagierrechte: Man muss uns ohne Zuzahlung so schnell zu möglich wieder nach Hause bringen oder wir bekommen eine finanzielle Entschädigung.
Im Großen und Ganzen fanden wir den Besuch im Haus der europäischen Union sehr schön und wir haben viel über die EU gelernt, was wir vorher noch nicht gewusst haben.
Schülerinnen und Schüler der 4D