Vortrag: Justiz

Am Mittwoch, den 26. April 2018, fand ein CCC Vortrag zum Thema “Justiz” statt. Zu Besuch hatten wir einen Richter des Bezirksgerichtes Favoriten, Herrn Doktor Schrott, der uns das Thema näherbrachte.

 

Zunächst stellte er uns anhand einer Grafik vor, wie ein Rechtsstaat aufgebaut ist und welche drei Säulen den Rechtsstaat ausmachen. Die erste Säule ist die Gesetzgebung. Als nächstes folgt die Verwaltung, die durch den Nationalrat kontrolliert wird. Die letzte und dritte Säule ist die Gerichtsbarkeit. Nach dieser kurzen Einleitung erläuterte er uns, dass die Justiz aus vielen weiteren Unterteilungen besteht. Er erwähnte auch einige dieser Unterteilungen:

 

  • das Bundesministerium für Justiz
  • Zivilgerichte
  • Strafgerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Justizanstalten
  • uvm.

 

Des Weiteren erklärte er uns, dass man einem Richter keine Weisung geben kann und dass diese Weisungsfreiheit abgesichert werden muss. Außerdem machte er uns klar, dass man, um mit dem Gericht in Kontakt zu kommen, keine Straftat begehen muss. Auch Klagen, Erbschaften, familiäre Probleme, Adoptionen, Sachwalterschaften, Grundbücher, Firmenbücher, Schulden und Streitigkeiten sorgen für eine, wie Doktor Schrott sagen würde, “Bekanntschaft mit dem Gericht”.

 

Zusätzlich brachte er uns die Prinzipien der österreichischen Gerichtsbarkeit näher, die wie folgt lauten:

  • Das Recht auf eine/n gesetzlichen Richter/in
  • Richter/in ist weisungsfrei, unversetzbar und unabsetzbar
  • Rechtsmittel an übergeordnetes Gericht (grundsätzlich) möglich
  • Mitwirkung des Volkes (Laienrichter/innen)
  • Faires Verfahren (europäische Menschenrechtskonvention)

 

Außerdem verdeutlichte er uns, auf welchen Prinzipien ein faires Verfahren beruht. Essentiell für ein faires Verfahren ist, dass das Gericht unabhängig ist und auf Gesetzen beruht, dass jede Partei in einem Verfahren das Recht hat sich zu äußern und rechtmäßig vertreten wird, dass das Verfahren öffentlich abläuft und dass es in einer angemessenen Zeit ablaufen muss.

 

Zu guter Letzt erklärte uns Dr. Schrott den Ablauf einer mündlichen Verhandlung. Diese besteht aus den Merkmalen “Vorbringen”, “Erörtern” und “Beweisaufnahme”. Zur Beweisaufnahme zählen Zeugen, Parteienvernehmungen, Urkunden, Sachverständige und Lokalaugenscheine.

 

Wir danken Herr Doktor Schrott für seine Zeit und dass er die komplizierten Informationen für uns verständlich vermittelt hat.

Für die 7D: Arlinda Tafa und Ksenia Miletic